IMPRESSUM

Saluslaser ist ein Unternehmensbestandteil der Salus Gesundheitszentrum Bad Reichenhall GmbH & Co. KG.

Rinckstr. 7-9 · D-83435 Bad Reichenhall
Tel.: +49 (0)8651/708-0 · Fax: +49 (0)8651/708-100
www.salus-klinik.de
e-mail: Enable JavaScript to view protected content.
AG Traunstein, HRA 7302, Steuer Nummer: 105/174/00403,

Komplementärin: SALUS Gesundheitszentrum Verwaltungs-GmbH, Sitz Bad Reichenhall,
AG Traunstein, HRB 12946

Ärztliche Leitung des Salus Gesundheitszentrums
Dr. med. Oliver Hirschsteiner – Chefarzt, Dermatologie und Allergologie

Geschäftsführer
Alexander Geiger, Hagen Neumann

Aufsichtsbehörde/zuständige Ärztekammer
Bayerische Landesärztekammer, Landratsamt Berchtesgadener Land

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Arzt“ wurde in Deutschland erworben bzw. durch das zuständige Gesundheitsministerium anerkannt. Die berufsrechtlichen Regelungen der Landesärztekammer Bayern (Berufsordnung), finden Sie im Internet.

Verbesserungsvorschläge/Beschwerdemanagement
Verbesserungsvorschläge oder Anregungen können Sie uns direkt und persönlich zukommen lassen. Bitte schicken Sie uns eine Email. Das Qualitätsmanagement wird sich um eine schnelle Erledigung bemühen.

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Gemäß der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherstellen, dass eine verantwortliche Person mit geeigneter Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Sie erreichen den Verantwortlichen unter Enable JavaScript to view protected content. 

Haftungshinweis
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Pflichtinformationen nach § 5 Telemediengesetz (TMG)
Für alle leitenden Ärzte gilt: Die jeweilige genannte gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in Deutschland verliehen. Es besteht eine Mitgliedschaft in der Bayerischen Landesärztekammer www.blaek.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen der kassenärztlichen Tätigkeit ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns www.kvb.de. Die berufsrechtliche Regelung ist die Berufsordnung der Bayerischen Landesärztekammer.

Bildnachweis
Tourismus Bad Reichenhall, Istockphoto, Fotolia, Bureau Burgemeister & Schneider

Barrierefreiheit
Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 17.7.2002 besagt, dass Internetauftritte der öffentlichen Verwaltung barrierefrei sein müssen.

Für gute Lesbarkeit
Wir benutzen die kürzere männliche Form

Wir wollen einen Internetauftritt, der sich flüssig lesen lässt. Gerade im World wide web leben die Texte von der Kürze – online-Leser erfassen gerne alles auf einen Blick. Deshalb haben wir uns entschieden, die kürzere männliche Form zu benutzen. Wenn wir Patienten schreiben, meinen wir also immer Patientinnen und Patienten. Dies soll keinesfalls eine Diskriminierung sein.

Widerspruch Werbe-Mails
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Quellenangabe: eRecht24